DRUSSY - Die Umsetzung

Aus diesen oben genannten Gründen, gingen unsere Überlegungen dahin, aus einem rein passiven Schutzsystem – ein reaktives Schutzsystem zu entwickeln. Hinter reaktiven Schutzsystemen steht der Gedanke, mechanische Schutzsysteme wie Bügelschlösser und Vergitterungen über die weiterhin bestehende mechanische Schutzfunktion hinaus zu erweitern. Unser Ziel: Abschreckung, Überraschung, Verfolgung und Identifikation des Täters bei sicherer Zuordnung von Tat, Täter und Diebesgut.


Die nach dem DRUSSY Prinzip gefertigten Bügel sowie Gitterstäbe von starren oder beweglichen Vergitterungen (ihr seht - DRUSSY ist vielfältig einsetzbar), verfügen über einen druckbetankten Hohlraum. Wird der Bügel verletzt, strömt das in den Schlossbügel eingebrachte Füllmittel – hierzu später genauer – heraus, markiert Täter und Diebesgut, während der mechanische Schutz des Schlosses anhält.


Ausdrücklich festhalten wollen wir an dieser Stelle, dass die von uns entwickelte Neuerung bei Bügel-/Fahrradschlössern konkret nur den Schlossbügel betrifft.


Der nach dem DRUSSY Prinzip gefertigte Schlossbügel selbst stellt lediglich einen Teil des ansonsten herkömmlichen Schlosses dar, womit insbesondere die Zielvorgabe einer technisch unproblematischen und kostengünstigen Realisierung erreicht wird. Drussy lässt sich mithin problemlos auf bestehende Systeme adaptieren.


Die technische Umsetzung kann alsdann sowohl in Form, Design, verwendetem Material oder auch in der Herstellung / dem Befüllungsprozess variieren.


Dabei kommt als Füllstoff ein Mix aus – nicht brennbarem Treibgas (z.B. CO²), einem lang anhaftendem Farbstoff, einer markant riechende Flüssigkeit und einer künstlichen DNA zum Einsatz.


Dieser Mix tritt bei einer Manipulation des Druckkörpers, d.h. des Schlossbügels oder Gitterstabes, bereits dann aus, wenn der mechanische Schutz des Schlosses noch anhält und bewirkt dabei folgendes:


  • der Farbstoff markiert den Täter, dessen Werkzeug sowie das Diebesgut lang anhaltend. Dies ermöglicht es, Täter, Werkzeug sowie Diebesgut leicht erkenntlich in der Öffentlichkeit (Masse) schnell zu identifizieren. Der Farbstoff dient mithin als eine Art Zeuge, den der Täter nicht abschütteln kann.
  • die markant riechende Flüssigkeit wirkt gleich dem Farbstoff als weithin erkennbares Identifikationsmittel. Ferner wird der Täter eine „Weiterbeschäftigung“ am Tatort als unerträglich empfinden und von einer Fortsetzung der Tathandlung ablassen. Neben der erreichten Markierung und Identifizierung dient diese Komponente mithin auch der Abwehr des Täters.
  • die künstliche DNA (farblos und geruchsneutral, d.h. vom Täter kaum vollständig zu entfernen), wird Dank der vorher beschriebenen Komponenten ermittelten Tatverdächtigen überführen und eine zweifelsfreie Zuordnung zu dessen Werkzeug, dem Tatort und dem Diebesgut ermöglichen. Die Künstliche DNA dient daher als sicheres Beweismittel.
  • durch Farbe, Duftstoffe oder künstliche DNA markiertes Diebesgut ist nicht sofort marktfähig; Täter, Hehler und potentieller Käufer müssen damit rechnen, dass Sie – dank DRUSSY – überführt werden. Dies wird den potentiellen Täter davon abhalten, sich an durch DRUSSY gesicherten Dingen zu vergreifen, DRUSSY schreckt ab und dient daher insbesondere auch der Prävention.

„DRUSSY“ ist vieles, so u.a. „Erfüllungsgehilfe“ von Polizei, Staatsanwaltschaft und letztlich der Richterschaft. Aber vor allem eines:
Ein treuer, anspruchsloser Begleiter und effektiver Schutz vor all jenen, die sich an fremden Hab und Gut vergreifen wollen. DRUSSY ist sicher. Die verwendeten Mittel sind weder brennbar, noch anderweitig geeignet, sei es bei gewollter oder ungewollter Beschädigung des Druckkörpers, zu einer Explosion zu führen.


Bei DRUSSY haben wir stets darauf geachtet, dass auch der Täter keinem erhöhten Risiko einer Verletzung ausgesetzt wird. Die einzig konkrete Gefahr für den Täter liegt in dem Umgang mit einem Rotationsschneidgerät, (soweit der Täter – wovon wohl im konkreten Einsatzfall auszugehen ist – nicht über die von der Berufsgenossenschaft geforderte Schutzbekleidung verfügt).

Das bedeutet konkret:


  • DRUSSY verletzt den Täter nicht und birgt auch keine erhöhten Risiken einer Verletzung
  • DRUSSY ist vom Bundeskriminalamt freigegeben und fällt daher weder unter die Begriffe Waffe oder verbotener Gegenstand
  • DRUSSY befindet sich derzeit zu abschließenden Druck-Tests beim TÜV Nord
  • DRUSSY ist bereits europaweit zum Patent angemeldet
  • DRUSSY ist nachhaltig. Da wir lediglich den Schlossbügel ersetzen können Schlösser mit DRUSSY nachgerüstet werden
Die Umsetzung Die Umsetzung Die Umsetzung Die Umsetzung Die Idde

DRUSSY - Impressum und Kontakt

Hauptsitz
PRSS Tec GmbH
Schiepziger Straße 59
06120 Halle Saale

Geschäftsführer
Achmed Großer


Kontakt
eMail: infoaddrussy.de

Handelsregister
Steuernummer: 10/117/44666
AG Stendal HRB 31450
EU-Steuer-ID: DE353046532


Partnerseiten
Hotelsuche günstige Hotels ⭐️ Hotelzimmer buchen✔️

Webdesign